Informationen zum Maximalen Betreuungsumfang durch die Hebamme

Die nachstehenden Angaben bilden den Maximal möglichen Betreuungsumfang ab. Über die tatsächliche Anzahl an Leistungen entscheidet die Hebamme nach dem individuellen Bedarf der Frau und des Kindes. Nach der Geburt rechnet die Krankenkasse die Hausbesuche und telefonischen Beratungen unter dem Wort „Leistungen“ zusammen. Die Dauer eines Hausbesuchs ist nach der Geburt auf 20-30 Minuten beschränkt.

Leistungsumfang in der Schwangerschaft

  • Vorsorgeuntersuchungen: nach Vorgabe der Mutterschutzrichtlinien
  • bis zur 30.SSW alle 4-5 Wochen, danach alle 2-3 Wochen
  • telefonische Beratungen: Maximal 10
  • Hausbesuche bei Beschwerden oder Wehen: Anzahl unbegrenzt, Dauer maximal 3 Stunden

Leistungen nach Geburt: Hausbesuche oder telefonische Beratungen

  • 20 Leistungen minus 2 Leistungen/KH-Tag in den ersten 10 Tagen nach Geburt
  • 16 Leistungen insgesamt bis zur 12.Woche nach Geburt
  • 8 Leistungen insgesamt bis zum 9.Monat nach Geburt oder bis zum Ende der Stillzeit